LAPL oder PPL?
Bevor es ans Lernen geht, müssen Sie eine Entscheidung treffen: LAPL oder PPL?

LAPL-A ist eine Fluglizenz für Hobby-Piloten, die nur gelegentlich fliegen möchten. Die Anforderungen sind geringer als beim Erwerb des PPL. Es sind auch 15 Flugstunden weniger vorgesehen. Für die medizinische Tauglichkeit ist die neu geschaffene Klasse LAPL ausreichend. Zur Mitnahme von Passagieren muss man 10 StundenAlleinflug nach Scheinerhalt vorweisen. Zusätzliche Qualifikationen sind auf die Nachtflugberechtigung begrenzt. Die Lizenz gilt nur in der EU.

Wem das nicht mehr reicht, der kann gern nach dem LAPL auf den PPL umsteigend. Erforderlich dafür sind 15 Stunden mit Fluglehrer und ein Prüfungsflug.

Als PPL-A-Inhaber dürfen Sie nach dem Scheinerhalt sofort Passagiere mitnehmen. Die Lizenz gilt weltweit. Einem Upgrade in die nächsthöheren Klassen (Berufspilotenlizenz) oder z.B. der Instrumentenflug-Berechtigung steht außer einer gewissen Flugpraxis nichts im Wege.
Für die medizinische Tauglichkeit ist ein Zeugnis Klasse 2 erforderlich.
LAPL oder PPL?
LAPL-A Leichtflugzeuglizenz PPL-A Privatpilotenlizenz
Voraussetzungen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flugtauglichkeitszeugnis Klasse LAPL
  • Nachweis Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" oder die Kopie Ihres Führerscheins (Klasse 3)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" oder die Kopie Ihres Führerscheins (Klasse 3)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Theorieausbildung 100 Unterrichtseinheiten je 45 min 100 Unterrichtseinheiten je 45 min
Flugausbildung 30 Flugstunden, davon 15 Stunden mit Fluglehrer, mindestens 6 Stunden Alleinflug, davon 3 Stunden Überlandflug 45 Flugstunden, davon 25 Stunden mit Fluglehrer, mindestens 10 Stunden Alleinflug, davon 5 Stunden Überlandflug
Grenzen Einmotorige Flugzeuge bis 2t MTOW
Max. 4 Personen an Bord (3 Passagiere) Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
Einmotorige Flugzeuge, keine Begrenzung zu MTOW
Gültigkeit Nur innerhalb der EU-Mitgliedsländer Weltweit (landestypische Auflagen sind möglich)
Erweiterungen Nachtflugberechtigung Nachtflugberechtigung, Instrumentenflugberechtigung, CPL, ATPL u.a.
Siehe auch Informationen zu Theorie+Praxis.


Anfang der Seite
Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Website verwendet Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.
Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Klicken Sie auf "Ich stimme zu", um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.
Ich stimme zu